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   BFH, 23.10.1985 - II R 29/85   

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https://dejure.org/1985,2266
BFH, 23.10.1985 - II R 29/85 (https://dejure.org/1985,2266)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1985 - II R 29/85 (https://dejure.org/1985,2266)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - II R 29/85 (https://dejure.org/1985,2266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 403
  • BB 1985, 2306
  • BStBl II 1986, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82

    Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - II R 29/85
    Im Streitfall bestehen Zweifel, ob die Vorlage der formalisierten Abtretungsanzeige durch den Kläger (Zessionar) anstelle der Gläubigerin der abgetretenen Forderung (Zedentin) ausreicht und ob der Kläger die Anzeige in Vollmacht der Zedentin erstattet hat (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juni 1985 VII R 195/82 , BStBl II 1985, 572 , und Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 11.Aufl., § 46 AO 1977 Tz.4 Buchst.h).
  • BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Sicherungszweck -

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - II R 29/85
    Er braucht auf die Zweifel des FG und auf die von ihm selbst aufgestellten Kriterien für die Abgrenzung der Sicherungsabtretung von der erfüllungshalber vorgenommenen Abtretung (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. Februar 1984 VII R 72/82 , BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411 , und VII R 102/83 , BFHE 140, 415, BStBl II 1984, 413 ) nicht näher einzugehen.
  • BFH, 03.02.1984 - VII R 102/83

    Erwerb von Pfandrechten - Steuererstattungsanspruch - Verpfändungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - II R 29/85
    Er braucht auf die Zweifel des FG und auf die von ihm selbst aufgestellten Kriterien für die Abgrenzung der Sicherungsabtretung von der erfüllungshalber vorgenommenen Abtretung (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. Februar 1984 VII R 72/82 , BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411 , und VII R 102/83 , BFHE 140, 415, BStBl II 1984, 413 ) nicht näher einzugehen.
  • BFH, 24.07.1973 - VII R 58/72

    Gemeinschaft von Eigenheimbesitzern - Siedlergemeinschaft - Berufsvertretung -

    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - II R 29/85
    Für diese Auslegung des Begriffs "geschäftsmäßig" bedarf es nicht des vom Kläger beanstandeten Rückgriffs auf die Auslegung, die derselbe Begriff in anderen Rechtsgebieten gefunden hat (vgl. § 107a AO , § 2 StBerG , Art. 1 § 1 RBerG und Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juli 1973 VII R 58/72 , BFHE 110, 7, BStBl II 1973, 743, 745).
  • FG Niedersachsen, 11.11.1981 - V 274/78
    Auszug aus BFH, 23.10.1985 - II R 29/85
    Nach der Auslegung der Vorinstanz enthält § 46 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 wiederum eine Ausnahme von der Regelung des Satzes 2, indem er den geschäftsmäßigen Erwerb und die geschäftsmäßige Einziehung auch der zur Sicherung abgetretenen Forderungen nur Bankunternehmen erlaubt (vgl. im Streitfall: Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. November 1981 V 274/78 , EFG 1982, 222).
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